FAQ
Wer wird behandelt?
Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren.
Wer trägt die Kosten?
Bei gesetzlich versicherten Patient:innen werden alle Kosten von der Krankenkasse getragen.
Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigte bekommen je nach Tarif die Therapie finanziert oder teilfinanziert. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse darüber.
Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte kontaktieren Sie mich für einen ersten Austausch telefonisch in meiner Sprechstunde: Montag und Mittwoch von 12:00 – 12:50 Uhr. Sie können mir auch eine E-Mail schreiben und wir vereinbaren ein erstes kurzes telefonisches Kennenlernen.
Was muss ich mitbringen?
Für Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Bitte bringen Sie zum ersten Treffen Ihre/Deine Krankenkassenkarte mit.
Für Eltern: Bitte bringen Sie zum ersten Treffen die Krankenkassenkarte Ihres Kindes mit.
Wie lange dauert eine Therapiestunde?
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?
In den Psychotherapeutischen Sprechstunden lernen wir uns kennen und es wird geklärt, ob eine Psychotherapie bei den Problemen helfen kann. Nach etwa fünf weiteren Sprechstunden und zwei bis maximal sechs probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob wir weiterarbeiten. Anschließend kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder/ bzw. nach der Kurzzeittherapie eine Langzeittherapie (bis zu 180 Stunden) erfolgen. Wann die Therapie beendet wird, entscheiden wir gemeinsam.
Wie werden Eltern und Bezugspersonen mit einbezogen?
Je nach Alter und Indikation des Kindes und der Jugendlichen werden die Eltern bzw. Bezugspersonen mit einbezogen. Bei Kindern unter 15 Jahren werden die Eltern und Bezugspersonen mit vorheriger Absprache mit allen Beteiligten etwa alle vier bis fünf Stunden zum Gespräch eingeladen. Ab etwa 15 Jahren wird individuell über Gespräche mit den Bezugspersonen mit dem/der Patient:in entschieden.
Wie ist das mit der Schweigepflicht gegenüber Kindergarten, Schule, Arzt etc. ?
Ich bin grundsätzlich zur Schweigepflicht verpflichtet. Diese dauert über den Tod hinaus. Meine Schweigepflicht darf ich nur in besonderen Situationen im Rahmen eines rechtfertigenden Notstandes (z.B. die Meldung von körperlicher oder seelischer Misshandlung von Kindern) oder gegenüber der Offenbarungspflicht (z.B. Mord oder Raub) brechen. Für alles weitere brauche ich eine Schweigepflichtsentbindung, die mit Ihnen zusammen besprochen wird.
Und meine persönlichen Daten?
Weitere Infos finden Sie beim Kompetenznetzwerk KJP
Und beim Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)